Einführung der elektronischen Rechnung

Im Zuge der globalen Digitalisierung wurde am 27. März 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, somit wird es Unternehmen künftig nicht mehr frei stehen welche Art der Rechnungsstellung, ob in Papierform oder elektronisch, sie wählen wollen. Das Gesetz soll am 01.Januar 2025 in Kraft treten. Was hierbei zu beachten ist, welche Hintergründe die neue Gesetzgebung hat und wie die Planung für die Umsetzung aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel:

Einführung der elektronischen Rechnung

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